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   BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63   

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https://dejure.org/1965,6314
BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63 (https://dejure.org/1965,6314)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1965 - V ZR 96/63 (https://dejure.org/1965,6314)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1965 - V ZR 96/63 (https://dejure.org/1965,6314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vorvertrages über einen Grundstückskauf wegen fehlender notarieller Beurkundung - Bejahung einer durch Treu und Glauben gebotene Bindung an formnichtige Verträge - Erwerbsverträge über Kleinsiedlungen zwischen Siedlungsträger und Siedler im Hinblick auf ...

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Papierfundstellen

  • WM 1966, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63
    Im Urteil vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64 (WM 1965, 315) ist aber dargetan, daß dies nicht ohne weiteres auch für Kaufeigenheim-Vorverträge gilt.

    Möglicherweise ist die Klägerin zudem dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß schadensersatzpflichtig (vgl. das Senatsurteil vom 29. Januar 1965 a.a.O.).

    Wie der Senat in seinen beiden Erkenntnissen vom 29. Januar 1965 (a.a.O.) und 16. Februar 1965 (a.a.O.) dargetan hat, liegt gerade bei formungültigen Vereinbarungen zwischen Bauunternehmungen und Hausbewerbern die Möglichkeit nicht fern, daß dann, wenn der Bewerber die Formbedürftigkeit gekannt hätte, notarielle Verbriefung von ihm gewünscht und vom Bauunternehmen gewährt worden wäre.

    Insoweit das Berufungsgericht der Klägerin unter Heranziehung der in § 18 WEG, § 2 MieterschutzG, § 56 Abs. 1 Zweites WohnungsbauG und § 242 BGB enthaltenen Rechtsgedanken an sich das Recht zubilligt, bei schwerer Pflichtverletzung des Bewerbers oder sonst aus wichtigem Grund die bevorstehende Übereignung dadurch zu verhindern, daß sie sich von ihren Pflichten aus dem Vorvertrag lossagt, ist ein Rechtsirrtum weder gerügt noch ersichtlich (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 29. Januar 1965 a.a.O. S. 13 und 14).

  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63
    Die Revision greift diese Ausführungen unter Bezugnahme auf die in BGHZ 16, 338 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53] und 29, 6 veröffentlichten Entscheidungen mit dem Hinweis an, daß weder die Länge der Besitzzeit noch eine Rücksichtnahme auf die Existenz des Beklagten eine Einschränkung des in § 313 BGB normierten Grundsatzes verlange.

    Eine durch Treu und Glauben gebotene Bindung an formnichtige Verträge (§ 242 BGB) hat der Senat, wie das Berufungsgericht richtig bemerkt, bejaht bei Erwerbsverträgen über Kleinsiedlungen zwischen Siedlungsträger und Siedler im Hinblick auf die Betreuungs- und Fürsorgepflicht des Trägers (BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]).

  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels

    Auszug aus BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63
    Die Ansicht des Oberlandesgerichts, § 1 des Vorvertrags bezeichne die Eigentumswohnung, die die Klägerin dem Beklagten zu verschaffen, d.h. im Sinne des § 4 WEG zu veräußern sich verpflichtete, genau, es sei unschädlich, daß Wohnungsgrundbuch, Miteigentumsanteil und Belastungen nicht angegeben seien, begegnet ebensowenig durchgreifenden rechtlichen Bedenken wie die Feststellung, daß auch die Gegenleistung des Beklagten in § 3 des Vorvertrags bei Heranziehung der für den Kaufpreis bisher maßgeblichen Berechnungsfaktoren letztlich noch bestimmbar gehalten ist (vgl. hierzu auch das Senatsurteil vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62, WM 1965, 674, 676 f.) und der Eigengeldanteil ersichtlich nur wegen einer unerheblichen Differenz mit circa 8.800 DM angegeben ist.

    Wie der Senat in seinen beiden Erkenntnissen vom 29. Januar 1965 (a.a.O.) und 16. Februar 1965 (a.a.O.) dargetan hat, liegt gerade bei formungültigen Vereinbarungen zwischen Bauunternehmungen und Hausbewerbern die Möglichkeit nicht fern, daß dann, wenn der Bewerber die Formbedürftigkeit gekannt hätte, notarielle Verbriefung von ihm gewünscht und vom Bauunternehmen gewährt worden wäre.

  • BGH, 17.12.1952 - II ZR 19/52
    Auszug aus BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63
    Es ist nicht ausgeschlossen, eine notwendige Ergänzung der Einigung in einzelnen Punkten unter Berücksichtigung des vermutlichen Parteiwillens nach § 287 ZPO vorzunehmen (BGH Urteil vom 17. Dezember 1952 - II ZR 19/52, LM BGB § 707 Nr. 3).
  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 153/62

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Abschluss eines zur

    Auszug aus BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63
    Ausnahmsweise kann der Schaden aber das Erfüllungsinteresse ausmachen, er kann sogar darüber hinausgehen (Senatsurteil vom 29. Juni 1965 - V ZR 153/62, S. 17).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

    Soweit aus dem Senatsurteil vom 29. Oktober 1965, WM 1966, 89, 90 (unter C.) Gegenteiliges zu entnehmen sein könnte, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65

    Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem

    Ausnahmen sind nur in besonders gelagerten Fällen statthaft, sofern es nach den Beziehungen der Beteiligten und nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, vertragliche Vereinbarungen wegen Formmangels unausgeführt zu lassen; ein solcher Ausnahmefall ist nicht schon dann gegeben, wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrags zu einem harten Ergebnis für den dadurch betroffenen Vertragsteil führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/649 WM 1965, 315, 316; vom 25. Februar 1966 - V ZR 126/64, WM 1966, 518, 520, für die Entscheidungssammlung, vorgesehen und vom 29. Oktober 1965 - V ZR 96/63, WM 1966, 89, 91).
  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats geht allerdings dahin, daß eine solche Ausnahme nur in besonders gelagerten Fällen Platz greift und daß auch ein Eigenheimbewerber ohne notarielle Vertragsbeurkundung selbst dann, wenn er den Erwerbspreis bezahlt hat und das Haus seit längerer Zeit bewohnt, in der Regel auf einen Schadensersatzanspruch in Geld beschränkt ist (Senatsurteil vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64, NJW 1965, 812, 1014 = WM 1965, 315; vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1965 - V ZR 96/63, ZMR 1966, 202 = WM 1966, 89, und vom 21. März 1969 - V ZR 87/67, LM BGB § 313 Nr. 37 = WM 1969, 692 = NJW 1969, 1167).
  • BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70

    Rücktritt vom Verkauf eines noch nicht eingetragenen Wohnungseigentums

    Für einen Veräußerungs-Vorvertrag über eine Eigentumswohnung hat der Senat bereits im Urteil vom 29. Oktober 1965 - V ZR 96/63 (WM 1966, 89, 92) die Bejahung eines solchen Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund gebilligt.
  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 37/67

    Feststellung der Fortdauer eines Mietverhältnisses - Berufung auf

    Darauf kommt es aber an, wenn die Wirkungen des § 566 BGB hinter § 242 BGB zurücktreten sollen (vgl. BGHZ 16, 334, 338 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 45, 179, 184, 186 [BGH 25.02.1966 - V ZR 126/64]; BGH Urteile vom 29. Oktober 1965 - V ZR 96/63 = WM 1965, 89, 91 und vom 1. Juli 1966 - V ZR 167/65 = WM 1966, 1086, 1088; Soergel/Siebert, BGB 10. Aufl. § 242 Nr. 342, 346, 347).
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